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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) 1. Pflichten der Grünewald
& Rott Personalvermittlung 2. Pflichten des /der Auftraggeber 2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Grünewald & Rott Personalvermittlung eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Abforderungsprofils zu liefern. 2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grünewald & Rott Personalvermittlung sofort zu informieren, sobald ein von der Grünewald & Rott Personalvermittlung vermittelter Kandidat die Arbeit aufnimmt. 2.3 Der Kunde benennt der Grünewald & Rott Personalvermittlung bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde Grünewald & Rott Personalvermittlung keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu Grünewald & Rott Personalvermittlung jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
3. Erfüllung des Vertrages , Entbindung vom Vertrag
4. Honorar
4.2 Soweit keine anderweitige Vereinbarung
getroffen ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus den 12
Monatsgehältern zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehalt, Boni,
Provisionen und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als
Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden. 4.3 Sämtliche Vergütungen
verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.4 Bei Zahlungsverzug ist die Grünewald
& Rott Personalvermittlung berechtigt eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt
für die 2. Mahnung 3,00, die zu dem fälligen Rechnungsbetrag addiert
werden. 4.5 Reisekosten und Spesen (hier insbesondere
Übernachtungskosten) der Grünewald & Rott Personalvermittlung oder eines
Kandidaten, die im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Unternehmers entstehen,
sind vom Kunden zu tragen.
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4.6 Mit dem Honorar gemäß 4.1 sind
alle Aufwendungen abgegolten, die der Grünewald & Rott Personalvermittlung
für die Anwerbung und Beschaffung von Bewerbern entstehen, es sei denn es handelt
sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren. 4.7 Falls aufgrund des Bewerbungsgespräches
oder der betrieblichen Struktur des Auftraggebers, die durch die Firma Grünewald
& Rott Personalvermittlung zur Vermittlung vorgestellten Bewerber/innen in einer
anderen Position eingestellt werden, wird das Honorar für den Auftrag fällig,
für den der/die Bewerber/in ursprünglich vorgestellt wurde. 4.8 Alle Rechnungen sind mit einer Frist von 10
Tagen ohne Abzug zahlbar. 5. Sorgfaltspflichten
6.2. Unwahre bzw. unvollständige Angaben
seitens der vermittelten Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber
der Grünewald & Rott Personalvermittlung schließen eine Haftung der
Grünewald & Rott Personalvermittlung aus. Die Überprüfung der von
der Arbeitskraft gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern. 6.3 Haftungen für leichte Fahrlässigkeit seitens der Grünewald & Rott Personalvermittlung sind ausgeschlossen.
7.1 Bewerberdossiers, die dem Auftraggeber durch
die Grünewald & Rott Personalvermittlung zugestellt werden, bleiben deren
Eigentum. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch
zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für
den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist die Grünewald &
Rott Personalvermittlung berechtigt, das Honorar gem. Ziffer 4 zu fordern. 7.2 Die Grünewald & Rott Personalvermittlung
holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis
des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht
kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen. 7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben, die Grünewald & Rott Personalvermittlung über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren, wenn ihm der Bewerber durch die Vermittlungsbemühungen der Grünewald & Rott Personalvermittlung bekannt geworden ist.
Der Vertragspartner erklärt sich durch seine
Unterschrift mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten bindend. Änderungen und Ergänzungen der zwischen der Grünewald & Rott Personalvermittlung und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfodernisses . . |